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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Grundlagen unserer Zusammenarbeit. Wir haben sie klar und verständlich formuliert, damit Sie gut informiert in jede Beratung starten.

Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2025 Gültig ab: 15. Mai 2025

Hinweis: Diese AGB gelten für alle Leistungsvereinbarungen zwischen Pilatusrat GmbH und ihren Klientinnen und Klienten. Mit der Buchung einer Dienstleistung bestätigen Sie, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

  • «Pilatusrat» oder «wir»: Pilatusrat GmbH, Bundesplatz 9, 6300 Zug.
  • «Klientin» / «Klient» oder «Sie»: jede natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von Pilatusrat in Anspruch nimmt oder dies beabsichtigt.
  • «Dienstleistungen»: die in Abschnitt 3 beschriebenen Beratungsangebote von Pilatusrat.
  • «Vertrag»: die Gesamtheit dieser AGB sowie einer allfälligen schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines Leistungsscheins.
  • «Unterlagen»: alle im Rahmen der Beratung erstellten Berichte, Analysen, Zusammenfassungen und sonstigen Arbeitsergebnisse.

2. Geltung der AGB

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Pilatusrat und Klientinnen und Klienten über die Erbringung von Beratungsleistungen geschlossen werden. Sie sind Bestandteil jedes Vertragsangebots von Pilatusrat und gelten als akzeptiert, sobald eine Buchung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

Abweichende Bedingungen der Klientschaft werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Pilatusrat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Dienstleistungen richten sich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sind. Für die Nutzung im unternehmerischen Kontext wird die entsprechende Vertretungsbefugnis vorausgesetzt.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Angebotene Dienstleistungen

Pilatusrat erbringt die folgenden Beratungsleistungen für Kleinbetriebe in der Zentralschweiz:

  • Trailhead Session (CHF 70): Ein Erstgespräch zur Standortbestimmung Ihres Betriebs. Sie erhalten eine schriftliche Zusammenfassung und verlassen das Gespräch mit voller Entscheidungsfreiheit über den weiteren Verlauf.
  • Lokale Marktanalyse (CHF 160): Eine sorgfältige Untersuchung Ihres lokalen Marktumfelds mit einem klar aufgebauten Überblick über Chancen im erreichbaren Umfeld.
  • Quartalsweise Begleitung (CHF 315 pro Quartal): Eine wiederkehrende Beratungspartnerschaft für Betriebsinhaber, die Entscheidungen nicht allein treffen möchten. Umfasst in der Regel ein persönliches Gespräch pro Quartal sowie schriftliche Zwischenkommunikation.

3.2 Verfügbarkeit

Pilatusrat erbringt Leistungen primär in der Zentralschweiz. Beratungsgespräche finden in der Regel in Zug oder an einem vereinbarten Ort in der Region statt. Auf Wunsch sind auch Gespräche per Videotelefonie möglich.

3.3 Leistungsumfang und Anpassungen

Der genaue Leistungsumfang wird vor Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam mit Ihnen abgestimmt. Wesentliche Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Umfangs werden schriftlich festgehalten und können zu einer Anpassung des Entgelts führen.

4. Pflichten der Parteien

4.1 Pflichten von Pilatusrat

  • Sorgfältige und gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen
  • Vertraulicher Umgang mit allen Informationen, die im Rahmen der Beratung anvertraut werden
  • Rechtzeitige Kommunikation bei Verzögerungen oder Änderungen
  • Dokumentation der wesentlichen Beratungsergebnisse

4.2 Pflichten der Klientschaft

  • Bereitstellung der für die Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen in wahrheitsgemässer und vollständiger Form
  • Rechtzeitige Teilnahme an vereinbarten Gesprächen oder frühzeitige Absage (mindestens 48 Stunden im Voraus)
  • Pünktliche Begleichung der Rechnungen gemäss Abschnitt 6
  • Nutzung der Beratungsunterlagen ausschliesslich für den eigenen Betrieb

4.3 Unzulässige Verwendungen

  • Weitergabe von Beratungsunterlagen an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Pilatusrat
  • Einsatz der Dienste für rechtswidrige Zwecke
  • Irreführende Angaben gegenüber Pilatusrat

5. Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen, Analysen und Berichte sind das Ergebnis der Arbeit von Pilatusrat. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält die Klientschaft ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ihr ausgehändigten Unterlagen für die eigene betriebliche Verwendung.

Methoden, Vorgehensweisen und allgemeine Konzepte, die Pilatusrat in die Beratung einbringt, verbleiben in deren geistigem Eigentum. Eine gewerbliche Weiterverwertung oder Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung von Pilatusrat ist nicht gestattet.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Honorare

Die aktuell gültigen Preise entnehmen Sie bitte unserer Website oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.

6.2 Zahlungsmodalitäten

  • Trailhead Session: Bezahlung vor oder unmittelbar nach dem Gespräch, auf Rechnung oder per Banküberweisung.
  • Lokale Marktanalyse: 50% bei Auftragsbestätigung, 50% bei Übergabe des Berichts.
  • Quartalsweise Begleitung: Quartalsbetrag jeweils zu Beginn des Quartals auf Rechnung.

6.3 Zahlungsfrist und Verzug

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Pilatusrat berechtigt, einen Verzugszins von 5% p. a. zu berechnen sowie Mahngebühren zu erheben. Bei wiederholtem Verzug kann die laufende Zusammenarbeit bis zur Begleichung offener Beträge unterbrochen werden.

6.4 Rückerstattungen

Bei der Trailhead Session werden Anzahlungen zurückerstattet, sofern die Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Für die Lokale Marktanalyse wird die bereits geleistete Arbeit anteilsmässig verrechnet. Bei der Quartalweisen Begleitung erfolgt keine anteilige Rückerstattung begonnener Quartale, sofern die Kündigung nicht auf ein Verschulden von Pilatusrat zurückzuführen ist.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite nicht an Dritte weiterzugeben und ausschliesslich zum Zweck der vereinbarten Zusammenarbeit zu nutzen. Als vertraulich gelten insbesondere geschäftliche Kennzahlen, Kundenbeziehungen, Strategien und alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar nicht zur Weitergabe bestimmt sind.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für drei Jahre nach deren Beendigung.

8. Haftung und Haftungsbeschränkung

8.1 Beratungscharakter

Die Leistungen von Pilatusrat haben beratenden Charakter. Unternehmerische Entscheidungen treffen stets Sie als Inhaberin oder Inhaber Ihres Betriebs. Pilatusrat übernimmt keine Haftung für Ergebnisse, die aus der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung von Empfehlungen entstehen.

8.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Pilatusrat für Schäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind, ist auf den im Rahmen des jeweiligen Auftrags entrichteten Honorarbetrag beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Höhere Gewalt

Pilatusrat haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die ausserhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, technische Störungen bei Dritten).

9. Kündigung und Beendigung

9.1 Einzelleistungen

Einzelaufträge (Trailhead Session, Lokale Marktanalyse) können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Spätere Absagen werden gemäss Abschnitt 6.4 verrechnet.

9.2 Quartalsweise Begleitung

Die quartalsweise Begleitung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines laufenden Quartals schriftlich gekündigt werden.

9.3 Ausserordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innert 14 Tagen behebt.

9.4 Fortgeltung

Die Bestimmungen über Vertraulichkeit (Abschnitt 7), Haftung (Abschnitt 8) und Streitigkeiten (Abschnitt 10) gelten nach Beendigung des Vertrags fort.

10. Streitigkeiten und anwendbares Recht

Diese AGB und sämtliche daraus entstehenden Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Bei Meinungsverschiedenheiten wird zunächst eine einvernehmliche Lösung im direkten Gespräch angestrebt. Führt dies nicht zum Erfolg, steht der ordentliche Rechtsweg offen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

Für Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der EU bleibt der Gerichtsstand am gesetzlichen Wohnsitz vorbehalten.

11. Allgemeine Bestimmungen

  • Vollständigkeit: Diese AGB stellen zusammen mit einer allfälligen Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  • Verzicht: Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung.
  • Abtretung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht abgetreten werden.
  • Schriftform: Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.1 Änderungen der AGB

Pilatusrat behält sich vor, diese AGB anzupassen. Bestehende Klientinnen und Klienten werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus informiert. Die fortgesetzte Inanspruchnahme von Leistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.

12. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Pilatusrat GmbH

Bundesplatz 9, 6300 Zug

Telefon: +41 41 728 53 16

E-Mail: [email protected]